Baustellenverordnung, Baustellenkoordinator
Wir übernehmen für Sie die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Baustellen nach §3 der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen).
Es handelt sich in der Regel um größere Baustellen, bzw. solche die mit besonders gefährlichen Arbeiten verbunden sind.
Unsere Dienstleistungen:
- Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase
- Vorankündigung bei der Behörde
- Überprüfung der Baustelle
- Die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber organisieren
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
- Wir erstellen Sicherheits- und Gesundheitspläne sowie
- Unterlagen für spätere Arbeiten am Gebäude